(jedes Jahr am dritten Wochenende im Februar)
Sonderwertung 'King/Queen of the Mountain by HOKU' Diese Bergwertung, sprich das „Rennen im Rennen” startet bei CT und FT jeweils bei km 30,3 mit Ziel bei km 33,4. Diese sicherlich interessante Sonderwertung gilt für sämtliche Teilnehmer, welche die 42-km Distanz in Angriff nehmen. Die beiden Erstplazierten (Damen/Herren) erhalten jeweils € 300
St. Martin/Gsies, 1.220 m ü.d.M. (Rundkurs)
Italienische Staatsbürger müssen beim Abholen der Startnummer die gültige FISI-Karte vorzuweisen. Hat ein italienischer Staatsbürger keine FISI-Karte, so muss er entweder - ein zum 16.02.25 gültiges "sportärztliches Attest" (M.D. 18.02.82), oder - ein zum 16.02.25 gültiges Attest über die „sportliche Tauglichkeit“ lt. M.D. vom 24.04.2013, Art. 4 (Beilage D – erhöhte kardiovaskuläre Tätigkeit), ausgestellt von einem Basisarzt oder von einem Sportmediziner. bei der ONLINE Meldung oder bis spätestens 10 Tagen vor Rennbeginn auf dem myDS-Konto des Teilnehmers hochladen (weitere Informationen dazu unter https://www.datasport.com/myds/)
Das Sportärztliche Attest kann auch bis 10 Tage vor Rennbeginn an das OK Gsiesertal-Lauf per E-Mail ([email protected]) gesendet werden. NB: bei „JUST FOR FUN“ ist weder ein FISI-Ausweis, noch ein sportärztliches Attest erforderlich.
CT - Samstag, 15. Feb 2025 Es ist bei der CT verboten, in den Klassikspuren zu skaten. Wer sich der freien Technik bedient, wird von der Juriy disqualifiziert ( 343.8 IWO). Einfache oder doppelte Schlittschuhschritte sind nicht erlaubt. (310.2.1.2 IWO). FT - Sonntag, 16. Feb. 2025 Jegliche Langlauftechnik ist erlaubt.
Der Gsiesertal Lauf ist seit seiner Gründung im fernen Jahre 1984 witterungsbedingt noch niemals ausgefallen. Im Jahr 2021 erfolgte allerdings aufgrund höherer Gewalt (Corona) eine Absage: Sollte es in Zukunft zu einer Absage kommen, so gilt folgende Regelung:
Ab 01.06.2024 können Sie Ihre Startnummer sowie Startgruppenzuteilung ONLINE abrufen (NB: die Ajournierung erfolgt jeweils zum Monatsende, ab 01.01.2025 täglich).
im Mehrzweckhaus von St. Martin Gsies Freitag, 14.02.2025: 14.30 – 19.00 Uhr (CT u. FT) Samstag, 15.02.2025: 07.30 – 09.00 Uhr (CT u. FT) und 14.30 – 19.00 Uhr (FT) Sonntag, 16.02.2025: 07.30 – 09.00 Uhr (FT) NB: Beim Abholen der Startnummer ist die Einzahlungsbestätigung vorzuweisen!
Aus Umweltschutzgründen müssen die Kleidersäcke bei der Startnummernausgabe individuell angefordert werden. Am Startfeld muss der Kleidersack ausserhalb der Abtrennungen des Startfeldes deponiert werden. Es werden nur geschlossene Kleidersäcke zur Verteilungsposition im Zielbereich gebracht, reine Kleidungsstücke werden am Start zurückgelassen.
NB: Die Auszahlung der Preisgelder erfolgt um 15:00 Uhr in der Raiffeisenkasse vor Ort. Die Preisgelder werden persönlich an die Athleten ausbezahlt (an Dritte erfolgt keine Auszahlung, es erfolgt auch keine nachträgliche Überweisung).
Beim Gsiesertal Lauf 42 km CT und 42km FT werden an die Top Athleten/innen auch FIS Punkte vergeben (siehe FIS Reglement: 2.6 FIS long distance popular competitions)
Die Loipe des „Gsiesertal-Laufes“ wird großteils schon Anfang Dezember künstlich beschneit und täglich präpariert. Am Rennwochenende (Freitag ab 13h / Samstag / Sonntag) ist für die TEILNEHMER am Gsiesertal Lauf kein Loipenpass erforderlich (NB: die Teilnahmebestätigung am Rennen muss dem Kontrollpersonal vorgewiesen werden - auf Handy oder Papier).
Ihre eigene Gesundheit und Sicherheit geht vor! Alljährlich wird dafür nach aktuellsten Erkenntnissen ein eigener „Sicherheitsplan“ erstellt und von der Rennjury genehmigt. Darin sind die genauen Zuständigkeiten des
Die nächstgelegen Krankenhäuser sind:
Er befindet sich direkt im Zielgelände für folgende Dienste:
Die Wahl der Unterkunft wird den Teilnehmern selbst überlassen. Wir empfehlen Ihnen aber unsere Partnerhotels oder direkte Kontaktaufnahme mit dem Tourismusverein Gsiesertal-Welsberg-Taisten.
Circa 200 m neben dem Start/Zielgelände befindet sich ein großer Parkplatz für ca. 1.000 Autos, welcher ab Donnerstag 18h bis Montag 12h benutzt werden kann. Dort ist auch ein eigenes Areal für CAMPER vorhanden. Auch WC-Anlagen sind vorhanden.
Eventuelle Proteste seitens der Teilnehmer müssen innerhalb einer Stunde nach Ankunft des ersten Läufers der jeweiligen Distanz schriftlich an die Jury gerichtet werden, wobei ein Betrag von CHF 100 beizulegen ist. Im Falle der Anerkennung der Reklamation wird der Betrag zurückerstattet.
Durch die Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die Weitergabe seiner persönlichen Daten an Dritte für Verarbeitungszwecke im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO (EU Verordnung 2016/679). Details dazu unter https://www.datasport.com/de/datenschutzerklaerung/.
Der Gsiesertal Lauf ist eine Veranstaltung, bei der Nachhaltigkeitskriterien in der Planung und Umsetzung wesentlich sind. Dabei spielen regionale Wertschöpfung, umweltfreundliche Mobilität, Abfallmanagement, regionale und saisonale Lebensmittel, und nicht zuletzt die soziale Verantwortung eine wichtige Rolle. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, diese Kriterien zu berücksichtigen und haben deshalb von der Südtiroler Landesumweltagentur die Zertifizierung „Green Event“ erhalten.
Die wichtigsten Maßnahmen sind:
Bitte helfen Sie uns, die Veranstaltung so umweltfreundlich wie möglich zu gestalten, indem Sie keinen Abfall in der Natur entsorgen und entscheiden Sie sich für eine umweltfreundliche Anreise!
Aufgrund der Anmeldung bestätigt der Athlet, gemeinsam mit seinem Mannschaftsführer, keinen sportlichen, zivilen oder Strafsanktionen zu unterliegen. Er bestätigt auch, dass gegen seine Person keine Untersuchungen in Sachen Doping im Laufen sind und dass er keine Substanzen einnimmt, welche in der Antidoping- in der FISI-, in der CONI- bzw. in der World Anti Doping Agentur (WADA) Liste angeführt sind. Falscherklärungen werden laut Gesetz geahndet. Im Falle einer positiven Antidopingprobe beim Gsiesertal Lauf bzw. in den an den Gsiesertal Lauf folgenden 6 Monaten, ist der Athlet verpflichtet, dem Organisationskomitee Gsiesertal Lauf als Entschädigung € 50.000 (Euro fünfzigtausend) zu erstatten. Ist der Athlet gleichzeitig Mitglied einer Sportgruppe, so haftet diese solidarisch und ist ebenfalls zur Zahlung des oben genannten Betrages verpflichtet. Die oben angeführte Summe wird vom Organisationskomitee in den Jugendsport investiert.